Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, stellt sich häufig die Frage: Wie hoch ist das Krankengeld, wer hat Anspruch darauf und wie lange wird es gezahlt? Das Krankengeld gehört zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und soll den Verdienstausfall während einer längeren Erkrankung teilweise ausgleichen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Krankengeld erhält, wie die Leistung berechnet wird, welche gesetzlichen Regeln gelten und welche Besonderheiten Arbeitnehmer im Jahr 2026 beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.
- In der Regel beginnt die Zahlung nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Die Höhe orientiert sich am bisherigen Einkommen.
- Krankengeld beträgt grundsätzlich bis zu 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 % des Nettoeinkommens.
- Der Anspruch ist zeitlich begrenzt.
- Für dieselbe Krankheit können innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden.
- Rechtsgrundlage ist insbesondere § 44 ff. SGB V.
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll Arbeitnehmer finanziell absichern, wenn sie wegen Krankheit über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind und keine Lohnfortzahlung mehr vom Arbeitgeber erhalten.
Der Anspruch auf Krankengeld ergibt sich grundsätzlich aus § 44 SGB V.
Während der ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt normalerweise der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt oder den Lohn. Erst danach übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
Wann bekommt man Krankengeld?
Arbeitnehmer erhalten zunächst eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung beginnt in vielen Fällen der Krankengeldanspruch. Maßgeblich hierfür ist § 46 SGB V. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
- ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit
- fortlaufende Krankschreibung
- kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung
Wie hoch ist Krankengeld 2026?
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem erzielten Arbeitsentgelt. Nach § 47 SGB V gilt grundsätzlich:
- maximal 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts
- höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts
Von dem Krankengeld werden außerdem Beiträge zur Sozialversicherung einbehalten. Dadurch fällt der tatsächlich ausgezahlte Betrag niedriger aus als das errechnete Brutto-Krankengeld.
Beispielrechnung
Monatliches Bruttoeinkommen:
3.500 €
Monatliches Nettoeinkommen:
2.350 €
Gesetzliche Obergrenze (70 % von Brutto):
3.500 € × 70 % = 2.450 €
Gesetzliche Obergrenze (90 % von Netto):
2.350 € × 90 % = 2.115 €
Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Wert. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch die Krankenkasse auf Grundlage der individuellen Daten. Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich abgezogen.
Wie wird Krankengeld berechnet?
Für die Berechnung berücksichtigt die Krankenkasse insbesondere:
- regelmäßiges Arbeitsentgelt
- Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
- beitragspflichtige Einnahmen
- Sozialversicherungsabzüge
Vereinfacht gilt folgende Reihenfolge:
- Ermittlung des relevanten Arbeitsentgelts
- Anwendung der gesetzlichen Höchstgrenzen
- Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
- Auszahlung des Netto-Krankengeldes
Die exakte Berechnung kann je nach persönlicher Situation abweichen.
Wie lange bekommt man Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld ist nicht unbegrenzt. Nach § 48 SGB V gilt: Für dieselbe Krankheit kann Krankengeld innerhalb von drei Jahren grundsätzlich für maximal 78 Wochen gezahlt werden.
Die 78 Wochen umfassen dabei auch Zeiten der Entgeltfortzahlung. Wer nach Ausschöpfen des Anspruchs weiterhin arbeitsunfähig ist, sollte sich frühzeitig über weitere sozialrechtliche Möglichkeiten informieren.
Wer zahlt das Krankengeld?
Krankengeld wird von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt. Dazu gehören beispielsweise:
- AOK
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- IKK
- weitere gesetzliche Krankenkassen
Die konkrete Berechnung und Auszahlung erfolgt immer durch die zuständige Krankenkasse.
Steuer und Krankengeld
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der persönliche Steuersatz erhöhen, auch wenn das Krankengeld selbst nicht besteuert wird.
Betroffene sollten dies bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen.
Krankengeld-Rechner nutzen
Möchten Sie Ihr mögliches Krankengeld berechnen? Mit dem BesseresGehalt Krankengeld-Rechner erhalten Sie eine unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 44 SGB V – Anspruch auf Krankengeld
- § 46 SGB V – Entstehen des Krankengeldes
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- SGB V – Gesetze im Internet
- Entgeltfortzahlungsgesetz – Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Gesundheit
- Techniker Krankenkasse (TK)
- AOK
