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Krankengeld

Krankengeld 2026: Höhe, Berechnung und Anspruch einfach erklärt

Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, stellt sich häufig die Frage: Wie hoch ist das Krankengeld, wer hat Anspruch darauf und wie lange wird es gezahlt? Das Krankengeld gehört zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und soll den Verdienstausfall während einer längeren Erkrankung teilweise ausgleichen.

Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, stellt sich häufig die Frage: Wie hoch ist das Krankengeld, wer hat Anspruch darauf und wie lange wird es gezahlt? Das Krankengeld gehört zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und soll den Verdienstausfall während einer längeren Erkrankung teilweise ausgleichen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Krankengeld erhält, wie die Leistung berechnet wird, welche gesetzlichen Regeln gelten und welche Besonderheiten Arbeitnehmer im Jahr 2026 beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.
  • In der Regel beginnt die Zahlung nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Die Höhe orientiert sich am bisherigen Einkommen.
  • Krankengeld beträgt grundsätzlich bis zu 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 % des Nettoeinkommens.
  • Der Anspruch ist zeitlich begrenzt.
  • Für dieselbe Krankheit können innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden.
  • Rechtsgrundlage ist insbesondere § 44 ff. SGB V.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll Arbeitnehmer finanziell absichern, wenn sie wegen Krankheit über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind und keine Lohnfortzahlung mehr vom Arbeitgeber erhalten.

Der Anspruch auf Krankengeld ergibt sich grundsätzlich aus § 44 SGB V.

Während der ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt normalerweise der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt oder den Lohn. Erst danach übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

Wann bekommt man Krankengeld?

Arbeitnehmer erhalten zunächst eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung beginnt in vielen Fällen der Krankengeldanspruch. Maßgeblich hierfür ist § 46 SGB V. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
  • ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit
  • fortlaufende Krankschreibung
  • kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung

Wie hoch ist Krankengeld 2026?

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem erzielten Arbeitsentgelt. Nach § 47 SGB V gilt grundsätzlich:

  • maximal 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts
  • höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts

Von dem Krankengeld werden außerdem Beiträge zur Sozialversicherung einbehalten. Dadurch fällt der tatsächlich ausgezahlte Betrag niedriger aus als das errechnete Brutto-Krankengeld.

Beispielrechnung

Monatliches Bruttoeinkommen:

3.500 €

Monatliches Nettoeinkommen:

2.350 €

Gesetzliche Obergrenze (70 % von Brutto):

3.500 € × 70 % = 2.450 €

Gesetzliche Obergrenze (90 % von Netto):

2.350 € × 90 % = 2.115 €

Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Wert. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch die Krankenkasse auf Grundlage der individuellen Daten. Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich abgezogen.

Wie wird Krankengeld berechnet?

Für die Berechnung berücksichtigt die Krankenkasse insbesondere:

  • regelmäßiges Arbeitsentgelt
  • Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
  • beitragspflichtige Einnahmen
  • Sozialversicherungsabzüge

Vereinfacht gilt folgende Reihenfolge:

  1. Ermittlung des relevanten Arbeitsentgelts
  2. Anwendung der gesetzlichen Höchstgrenzen
  3. Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
  4. Auszahlung des Netto-Krankengeldes

Die exakte Berechnung kann je nach persönlicher Situation abweichen.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld ist nicht unbegrenzt. Nach § 48 SGB V gilt: Für dieselbe Krankheit kann Krankengeld innerhalb von drei Jahren grundsätzlich für maximal 78 Wochen gezahlt werden.

Die 78 Wochen umfassen dabei auch Zeiten der Entgeltfortzahlung. Wer nach Ausschöpfen des Anspruchs weiterhin arbeitsunfähig ist, sollte sich frühzeitig über weitere sozialrechtliche Möglichkeiten informieren.

Wer zahlt das Krankengeld?

Krankengeld wird von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt. Dazu gehören beispielsweise:

  • AOK
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer
  • DAK-Gesundheit
  • IKK
  • weitere gesetzliche Krankenkassen

Die konkrete Berechnung und Auszahlung erfolgt immer durch die zuständige Krankenkasse.

Steuer und Krankengeld

Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der persönliche Steuersatz erhöhen, auch wenn das Krankengeld selbst nicht besteuert wird.

Betroffene sollten dies bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen.

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Quellen und rechtliche Grundlagen

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die Entscheidungen der zuständigen Krankenkassen und Behörden. Stand: 2026. Abhängig von persönlichen Angaben.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe hängt vom bisherigen Einkommen und den gesetzlichen Grenzen nach § 47 SGB V ab. Grundsätzlich beträgt Krankengeld bis zu 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Betrag werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Krankengeld wird von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Dazu zählen beispielsweise AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit und weitere gesetzliche Krankenkassen. Die konkrete Berechnung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse.

Nach § 48 SGB V kann Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren grundsätzlich für maximal 78 Wochen gezahlt werden. In dieser Zeit sind auch Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber enthalten.

Ja, Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Obwohl das Krankengeld selbst nicht besteuert wird, kann es den persönlichen Steuersatz erhöhen und damit die Steuerbelastung auf andere Einkünfte beeinflussen.

Krankengeld wird nicht direkt besteuert. Es fließt jedoch in die Berechnung des Progressionsvorbehalts ein und kann dadurch den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Betroffene sollten dies bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Ja. Ein Anspruch auf Krankengeld kann abgelehnt oder eingeschränkt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise fehlende oder nicht rechtzeitig eingereichte Krankmeldungen, kein bestehender Anspruch aufgrund der Mitgliedschaft oder das Überschreiten der maximalen Bezugsdauer.

Nach Ausschöpfen der maximalen Bezugsdauer von 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch grundsätzlich. Danach können andere Leistungen relevant werden, etwa Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Beratung durch die zuständige Krankenkasse oder einen Sozialrechtsexperten zu suchen.

Bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Depression kann grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und die fortlaufende Krankschreibung. Die Leistung wird wie bei anderen Erkrankungen nach den gesetzlichen Regeln des SGB V berechnet.

Auch bei Burnout kann bei entsprechender ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Burnout wird in der Regel als psychische Erkrankung eingestuft, bei der dieselben Regeln gelten wie bei anderen Erkrankungen.

Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Krankenkasse und den eingereichten Unterlagen ab. In der Regel sollten alle erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse.

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